Viele werden sich über den Absatz in der Satzung wundern, wo explizit drinsteht dass die Mitgliedschaft erlöschen kann bei
strafrechtlich relevanten Aktivitäten im Internet. Ein hinlänglich begründeter Verdacht ist hierfür ausreichend.
Ich habe das zumindest gemacht.
Was bedeutet das?Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist das Internet kein rechtsfreier Raum und man ist auch nicht anonym, selbst wenn man ueber einen Proxy das WWW nutzt. Das heisst, du bist identifizierbar. Aber nicht nur fuer den Provider, oder für die Polizei, sondern auch fuer andere Personen - zum Beispiel Chat-Teilnehmer, IRC/ICQ-Bekannte und andere. Diese können also recht schnell erkennen, von welchem Rechner man kommt. Diese Information läßt sich dazu benutzen, in den Rechner seines Gegenübers einzudringen und dort entweder "herumzuschnüffeln" oder auch diesen Rechner für andere Aktionen zu mißbrauchen
Es gibt nun zwei Szenarien, wo dieser Abschnitt in der Satzung wichtig wird: Entweder wenn jemand den Chat missbraucht um Dateien mit illegalem Inhalt (Konzertmitschnitte, CD-Titel per MP3, Pressefotos oder was sonst) zu verbreiten, oder wenn jemand zum Beispiel in Deinen Rechner eindringt um Deinen Rechner zu durchsuchen.
Der Chat ist nicht dazu da, Dateien mit fragwuerdigem Inhalt (Illegal oder nicht) auszutauschen. Ebensowenig soll er dazu benutzt werden, Rechner von anderen Chattern ausfindig zu machen und diese anzugreifen. Daher möchte der Vorstand sich die Möglichkeit offenhalten, Personen, die mit diesem Ziel den Chat aufsuchen, aus der SHGWGG auszuweisen.